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— Rolltor Wartung —
Abrakadabra!
Sesam, öffne Dich!
Vielleicht öffnet sich Ihr Rolltor so, aber auf jeden Fall mit der jährlichen Sicherheitsprüfung für Toranlagen der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 (Nach Z.H. 1/495) durch unsere Fachkräfte.
Prüfen ist Pflicht.
Die Betreiber gewerblich genutzter, kraftbetätigter Tore sind verpflichtet, alle Toranlagen unabhängig von ihrem Alter mindestens einmal jährlich einer sachgerechten Prüfung auf ihren sicheren Zustand zu unterziehen.
Im Rahmen dieser Sicherheitsüberprüfung ist die sogenannte Schließkraftmessung ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung.
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